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© Copyright Edeltraud Schmandt
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Angebote
Wiedereingliederungs-Management
Seit 2005 sind nach § 84 SGB IX alle Arbeitgeber zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, sobald jemand innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Diese Regelung ist unabhängig von der Betriebsgröße für alle MitarbeiterInnen durchzuführen.
Meine Angebotspalette beim Wiedereingliederungs-Management
- Entwicklung eines individuellen Implementierungskonzeptes für das Unternehmen (mit Analysen, Strategien und Umsetzungsschritten mit allen Beteiligten) unter Beachtung der strukturellen und finanziellen Ressourcen
- spezielle Konzepte für klein- und mittelständische Unternehmen zur Ausgestaltung der Auflagen
- Begleitung des Implementierungsprozesses
- Moderation von Projektgruppen und Arbeitskreisen
- Neutrale externe Ansprechpartnerin für die kranken Beschäftigten
- Case-Management
Nutzen
- erfahrene Fachkräfte können dem Betrieb erhalten bleiben
- unnötig lange Fehlzeiten können verhindert werden
- Führungskräfte werden entlastet durch die Unterstützung bei der Wiedereingliederung
- Kostenersparnis
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